Team Zastrow: Keine Windräder in Dresden - Bürgerbeteiligung nur als Feigenblatt Steffen Große stimmt gegen die Pläne des Regionalverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge Auf der 69. Versammlung des Planungsverbandes Oberes Elbtal / Osterzgebirge am 23. März 26 in Dresden gab es nur eine Gegenstimme vom Dresdner Team Zastrow für die geplanten Vorrangflächen für Windräder. Stadtrat Steffen Große als Team Zastrow -Verbandsvertreter erklärt, warum er dagegen gestimmt hat: „In der Dresdner Heide über den Bäumen ist wohl nur ein Monster-Windrad halbwegs wirtschaftlich zu betreiben. Eine 300m Höhe ist im Gespräch. Wir befürchten neben dem massiven Eingriff in die Waldfläche auch erhebliche Probleme für den Flugverkehr sowohl bei der Landung als auch beim Start im östlichen Flugkorridor. Der Flughafen Dresden, der es ohnehin schon schwer hat, wird nochmals schlechter gestellt. Das kann auch nicht im Interesse der Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz Osterzgebirge sein. Hier trifft es die gesamte Region. Für die Bundeswehr und das Rettungswesen gibt Einflüsse für das Tiefflugradar bspw. von Helikoptern. Auch das Helmholtz-Zentrum in Rossendorf warnte, dass der Infraschall der Windräder ihre hochsensiblen Messgeräte stören würde. Diese Argumente wurden in den Wind geschlagen oder gar nicht erst genannt.“ Steffen Große ergänzt: „Die Erfahrung mit der Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten zeigt, dass Sorgen und kritische Hinweise von der Verwaltung nur zur Kenntnis genommen werden und man sich über diese kritischen Köpfe meist komplett hinwegsetzt. So ist Bürgerbeteiligung nur ein formales Feigenblatt. Außerdem ist anzunehmen, dass die Windkraftanlagenbefürworter die Bürger mit vielen bunten Broschüren überschütten, warum Windkraft toll ist. Die Nachteile der Anlagen werden wegdiskutiert oder ignoriert, da es natürlich auch Profiteure dieser Anlagen gibt. Diese haben es 2022 geschafft über die Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit tatkräftiger Unterstützung der CDU eine Privilegierung ihrer Anlagen in Bundesgesetzen zu verankern.“ Hintergrund: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 7. Juli 2022, mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. In namentlichen Abstimmungen votierten die Abgeordneten mit 379 Ja-Stimmen und 281 Nein-Stimmen für einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien (20/1630, 20/1979, 20/2137 Nr. 7). Mit 564 Ja-Stimmen, 101 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde das Windenergie-auf-See-Gesetz (20/1634, 20/1973, 20/2137) beschlossen. Die Abgeordneten haben darüber hinaus mit 379 Stimmen gegen 254 Stimmen bei 31 Enthaltungen der Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (20/2355) zugestimmt und mit 383 Ja-Stimmen bei 287 Nein-Stimmen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (20/2354) verabschiedet. Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-energie-902620 F.d.R.d.A. Thomas Blümel Geschäftsführer Fraktion Team Zastrow 0351 4881030

