Team Zastrow: Keine Windräder in Dresden -  Bürgerbeteiligung nur als
Feigenblatt
Steffen Große stimmt gegen die Pläne des Regionalverbandes Oberes
Elbtal/Osterzgebirge

Auf der 69. Versammlung des Planungsverbandes Oberes Elbtal / Osterzgebirge
am 23. März 26 in Dresden gab es nur eine Gegenstimme vom Dresdner Team
Zastrow für die geplanten Vorrangflächen für Windräder.

Stadtrat Steffen Große als Team Zastrow -Verbandsvertreter erklärt, warum
er dagegen gestimmt hat:

„In der Dresdner Heide über den Bäumen ist wohl nur ein Monster-Windrad
halbwegs wirtschaftlich zu betreiben. Eine 300m Höhe ist im Gespräch. Wir
befürchten neben dem massiven Eingriff in die Waldfläche auch erhebliche
Probleme für den Flugverkehr sowohl bei der Landung als auch beim Start im
östlichen Flugkorridor. Der Flughafen Dresden, der es ohnehin schon schwer
hat, wird nochmals schlechter gestellt. Das kann auch nicht im Interesse
der Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz Osterzgebirge sein. Hier
trifft es die gesamte Region. Für die Bundeswehr und das Rettungswesen gibt
Einflüsse für das Tiefflugradar bspw. von Helikoptern. Auch das
Helmholtz-Zentrum in Rossendorf  warnte, dass der Infraschall der Windräder
ihre hochsensiblen Messgeräte stören würde. Diese Argumente wurden in den
Wind geschlagen oder gar nicht erst genannt.“

Steffen Große ergänzt: „Die Erfahrung mit der Bürgerbeteiligung bei
Bauprojekten zeigt, dass Sorgen und kritische Hinweise von der Verwaltung
nur zur Kenntnis genommen werden und man sich über diese kritischen Köpfe
meist komplett hinwegsetzt. So ist Bürgerbeteiligung nur ein formales
Feigenblatt. Außerdem ist anzunehmen, dass die Windkraftanlagenbefürworter
die Bürger mit vielen bunten Broschüren überschütten, warum Windkraft toll
ist. Die Nachteile der Anlagen werden wegdiskutiert oder ignoriert, da es
natürlich auch Profiteure dieser Anlagen gibt. Diese haben es 2022
geschafft über die Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit
tatkräftiger Unterstützung der CDU eine Privilegierung ihrer Anlagen in
Bundesgesetzen zu verankern.“


Hintergrund:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 7. Juli
2022, mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der
erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
verabschiedet. In namentlichen Abstimmungen votierten die Abgeordneten mit
379 Ja-Stimmen und 281 Nein-Stimmen für einen Gesetzentwurf zum
beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien (20/1630, 20/1979, 20/2137
Nr. 7). Mit 564 Ja-Stimmen, 101 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde das
Windenergie-auf-See-Gesetz (20/1634, 20/1973, 20/2137) beschlossen. Die
Abgeordneten haben darüber hinaus mit 379 Stimmen gegen 254 Stimmen bei 31
Enthaltungen der Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
(20/2355) zugestimmt und mit 383 Ja-Stimmen bei 287 Nein-Stimmen die
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (20/2354) verabschiedet.

Quelle:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-energie-902620

F.d.R.d.A.

Thomas Blümel
Geschäftsführer
Fraktion Team Zastrow
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